Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PointCab GmbH

Im Weiteren wird die PointCab GmbH auch als “wir” bzw. “uns” bezeichnet und Sie als unser Kunde bzw. Vertragspartner als “Sie”. Unsere Bestimmungen zur Nutzung unserer Software finden Sie in unseren “Nutzungsbedingungen”. - Die Bedingungen für den Support in den “Bedingungen für Wartung und Support” jeweils für die PointCab-Software bzw. die PointCab Nebula-Software.


§ 1 Anwendungsbereich

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden auf alle Kauf-, Subscription-, Miet- und Supportverträge sowie kostenlose Überlassung unserer Software mit natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft (z. B. oHG, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG) Anwendung.

2. Sie sichern zu, dass Sie bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen beruflichen Tätigkeit oder als berechtigter Vertreter Ihrer Körperschaft handeln. Wir vertreiben keine Software an Endverbraucher. Das gesetzliche Widerspruchsrecht für  Endverbraucher bei online Käufen findet somit keine Anwendung. Ihre Kündigungsrechte, werden in den jeweiligen Kauf-, Subscription-, Miet- und Supportverträgen geregelt.

3. Sie sichern weiterhin zu, diese Geschäftsbedingungen vollständig zu akzeptieren. Diesen Bedingungen entgegenstehende Bedingungen Ihrerseits haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert.


§ 2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand ist die dauerhafte bzw. zeitlich begrenzte Überlassung unserer und/oder durch uns vertriebener Softwarelösungen (im Folgenden als „Software“ bezeichnet), die Erbringung von Supportleistungen und die im Rahmen der geschlossenen Verträge jeweilige Einräumung der in   § 8 beschriebenen Nutzungsrechte.

2. Die Software dient der Konvertierung, Visualisierung, Be- und Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Punktwolken und/oder abgeleiteten Daten. Die einzelnen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten der Software können unserer Webseite unter pointcab-software.com entnommen werden. Die Angaben sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet und schriftlich bestätigt worden ist. Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.

3. Die Mindestanforderungen unserer Software an Hardware und Betriebssystem, eine Installationsanleitung und Anwendungsdokumentationen stellen wir Ihnen online zur Verfügung.


§ 3 Vertragsschluss

1. Verträge kommen durch telefonische, schriftliche, per E-Mail oder mündliche Vereinbarungen oder über eine verbindliche Bestellung auf unserer Webseite http://shop.pointcab-software.com durch Sie und die Annahme durch uns zustande. Der Vertragsschluss kann dabei durch die Annahme der Bestellung, die Übersendung der Rechnung bzw. durch die elektronische Versendung der bestellten Lizenz erfolgen.

2. Sie entscheiden, ob Sie die Vertragssoftware kaufen oder mieten, sofern diese Wahl für das Produkt zur Verfügung steht. Bei der Miete können Sie ein Nutzungsrecht aus verschiedenen Laufzeit-Angeboten (Subscription) wählen.

3. Mit Abschluss des Software-Kaufvertrages über den Erwerb oder des Mietvertrages über die Nutzung der Software kommt zeitgleich ein Vertrag über den Support der Software (Supportvertrag) zustande.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die Preise für den Kauf bzw. für ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht und den Support der Software ergeben sich aus dem Angebot, ansonsten aus der aktuellen Preisliste. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zzgl. einer eventuell anfallenden Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung.

2. Die Zahlungszeitpunkte der durch Sie jeweils zu leistenden Vergütungen ergeben sich aus dem Angebot. Die in Rechnung gestellten Vergütungen sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Rechnungszugang ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, im Angebot sind abweichende Bestimmungen aufgeführt. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Sämtliche Zahlungen sind in Euro oder USD zu leisten. Eventuelle Gebühren für Währungsumrechnungen gehen zu Ihren Lasten.


§ 5 Zurückbehaltungsrecht

1. Erfolgt keine fristgemäße Zahlung, kann die Software bzw. Ihr Zugang dazu durch uns bis zur Gutschrift der Vergütung deaktiviert werden.

2. Bei Kauf einer Dongle-Lizenz wird der Dongle erst nach Zahlungseingang der gesamten geschuldeten Vergütung versand. Für den zwischen Bestellung und Bezahlung liegenden Zeitraum erhalten Sie auf Wunsch die Möglichkeit der Nutzung einer Onlinelizenz.


§ 6 Eigentumsvorbehalt bei Kauf / Vorbehalt der Rechtseinräumung

1. Wir behalten uns das Eigentum an etwaig gelieferten Datenträgern bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dieser Vorbehalt bezieht sich auf alle in der betreffenden Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen.

2. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises wird Ihnen lediglich ein gemäß § 8 Ziffer 2 Satz 2 beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.


§ 7 Mitwirkungspflichten

1. Ihre Mitwirkungspflichten für die Richtigkeit oder Genauigkeit der Daten und Ergebnisse und zur Datensicherung sind in den “Nutzungsbedingungen” unserer Software geregelt.

2. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt u.a. per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

3. Soweit erforderlich, insbesondere im Rahmen des von uns zu erbringenden Supports, haben Sie uns die kostenlose Möglichkeit zu geben, mittels Fernwartung auf Ihre EDV-Anlage zuzugreifen. Dazu werden Sie unsere entsprechenden Anweisungen befolgen. Näheres regeln die Bedingungen des Supportvertrags.


§ 8 Nutzungsrechte

1. Die Einräumung von Nutzungsrechten bei einem Kaufvertrag steht stets unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Im Rahmen eines Mietvertrages erfolgt die Rechtseinräumung aufschiebend, bedingt durch die Zahlung des Mietpreises.

2. Alle durch uns eingeräumten Nutzungsrechte sind für Sie verbindlich in den “Nutzungsbedingungen” zu unserer Software geregelt. Die dort geregelten “Nutzungsrechte” werden hiermit Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

3. Für jeden Fall der nicht vertragsmäßigen Weitergabe unserer Software bzw. Verletzung unserer “Nutzungsbedingungen”, verpflichtet Sie sich, eine angemessene Vertragsstrafe an uns zu zahlen, deren Höhe im Einzelfall von uns nach billigem Ermessen festzulegen ist und vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit geprüft werden kann.
Jede  angefangene zweite Woche einer fortgesetzten Verletzungshandlung gilt als selbständiger Verstoß. Durch die Vereinbarung der Vertragsstrafe oder deren Geltendmachung werden uns zustehenden Ansprüche gemäß diesem Vertrag und die Geltendmachung von Erfüllungs- und Schadensersatzansprüchen nicht berührt. Die Regelung der §§ 340 Abs. 1 S.2, 341 Abs. 3, 343 BGB wird ausgeschlossen. Ein gezahlter Vertragsstrafenbetrag ist auf einen Schadensersatzanspruch in voller Höhe anzurechnen.


§ 9 Gewährleistung & Haftung

1. Alle Rechte und Pflichten zu Gewährleistung und Haftung sind in unseren “Nutzungsbedingungen” geregelt, die Sie mit der Nutzung der Software akzeptieren.


§ 10 Besondere Bedingungen bei zeitlich beschränktem Nutzungsrecht - Subscription oder Miete

1. Sofern dem Kunden im Rahmen eines abgeschlossenen Mietvertrags ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Vertragssoftware eingeräumt wird, wird der Vertrag für eine feste Dauer abgeschlossen. Innerhalb dieses Zeitraums ist der Vertrag nicht ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.

2. Während des Mietzeitraums leistet der Lizenzgeber Support. Die Regelungen des Supportvertrages gelten ergänzend.

3. Bei zeitlich beschränktem Nutzungsrecht - Subscription oder Miete - gelten abhängig von Regionen und Ländern gesonderte Preise zur vertragsgemäßen Nutzung. Die gesonderten Preise gelten nur, sofern der Hauptsitz des Kunden sich in der jeweiligen Region oder Land befindet (räumlich beschränkte Nutzung). Der Kunde willigt ausdrücklich ein, die Software ausschließlich in der jeweiligen Region oder dem Land zur Inanspruchnahme der gesonderten Preise bestimmungsgemäß zu verwenden.

4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die räumliche Nutzung durch den Lizenzgeber im Rahmen einer Lizenz-Verifizierung jederzeit überprüft werden kann. Im Falle des festgestellten Verstoßes ist es dem Lizenzgeber gestattet, die Softwarenutzung für die Dauer der Verletzung der räumlichen Nutzung zu sperren. Im Wiederholungsfalle ist der Lizenzgeber zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen wie zum Beispiel VPN Tunnel einzurichten, welches die Überprüfung der räumlichen Nutzung verhindert.

5. Der Miet-/ Subscriptionsvertrag kann von einer Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Eine vorzeitige Kündigung bei Mietverträgen unter 6 Monaten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – neben dem Anwendungsfall in Ziffer 3 Satz 2 bleibt unberührt. Wird der Mietvertrag nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf gekündigt, so verlängert sich der Mietvertrag jeweils um weitere feste 12 Monate gemäß der dann geltenden Preisliste.

6. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform (E-Mail).

7. Mit Ende des Vertragszeitraums oder Kündigung erlischt das Recht des Kunden, die Vertragssoftware zu nutzen. Der Kunde hat die ihm ggf. übergebenen Datenträger mit allen Lizenzschlüsseln und Dokumentationsunterlagen zurückzugeben. Gespeicherte Vertragssoftware oder Dokumentationsunterlagen sind unverzüglich zu löschen. Auf Verlangen des Lizenzgebers hat der Kunde über die durchgeführte Löschung eine entsprechende Löschungsbestätigung abzugeben.


§ 11 Support und Supportvertrag

Mit Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages kommt zeitgleich der nachfolgende Supportvertrag zustande:
1. Bei Abschluss eines Supportvertrages beziehen sich unsere geschuldeten Supportleistungen auf die jeweils von Ihnen gekaufte Version der Software unter Einbeziehung der während der Vertragslaufzeit bereitgestellten/freigegebenen Updates und erworbenen Upgrades.

2. a) Wir leisten Support ausschließlich, indem wir in unregelmäßigen Abständen bei entsprechenden Freigabe Updates und Upgrades zur Verfügung stellen, ohne dass ein Anspruch darauf besteht und bei Vorliegen von Sachmängeln. Art und Weise der Sachmangelbeseitigung stehen in unserem billigen Ermessen.

b) Bieten wir Ihnen zur Vermeidung oder Beseitigung von Sachmängeln neue Programmteile, insbesondere Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases, neue Versionen etc. an, so haben Sie diese zu übernehmen und auf seiner Hardware gemäß unseren Installationsanweisungen zu installieren bzw. installieren zu lassen.

c) Supportleistungen beinhalten auch Beratung für Sie per Telefon, Fernwartung und/oder E-Mail in Fragen, die sich für ihn bei der Softwarenutzung oder Installation ergeben. Gegebenenfalls kann unterstützend auf Videos, Tutorials und Step-by-Step Anleitungen auf der Internetpräsentation www.pointcab-software.com oder anderen URLs zu von Ihnen beschriebenen Problemen hingewiesen werden. Vor-Ort-Support ist nicht Bestandteil des Supportvertrages. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr (MEZ / MESZ) unter folgenden Kontaktdaten: +49-7153-9295930 oder über: support@pointcab-software.com. Weitere Support-Leistungen und Bedingungen können den Wartungsbedingungen entnommen werden, die auf www.pointcab-software.com zum Download bereitstehen.

3. Bei wesentlichen Mängeln der Vertragssoftware sind wir verpflichtet, den Mangel mit einem folgenden Update zu beseitigen. Voraussetzung für die Suche und die Beseitigung von Fehlern ist die Erfüllung der Ihnen obliegenden Mitwirkungspflichten, geregelt in den Nutzungsbedingungen der Software.

4. Mängel, die die Betriebs- und Lauffähigkeit der Software nicht wesentlich beeinträchtigen, sind nur zu beheben, wenn dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn eine Neuprogrammierung wesentlicher Teile des Programms erforderlich wäre.

5. Nicht in den Supportleistungen enthalten sind:
Arbeiten außerhalb der Supportbereitschaft (§11.2 c), Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen, die auf Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Handhabung, technischen Eingriffen Ihrerseits oder von Dritten oder auf äußeren, nicht durch uns zu vertretenden Einflüssen beruhen, Dienstleistungen, wie z.B. Schulungen, Installationen, Konfigurieren von Systemen oder Systemkomponenten, Programmieren, individuelle Anpassungswünsche, Beratung sowie Datensicherungen bzw. Rücksicherung von Daten,
Mängel, die durch das Betriebssystem oder die falsche Konfiguration des Betriebssystems und / oder Treiber verursacht werden.

6. Sie haben eine Mitwirkungspflicht, um erforderliche Support- und Pflegemaßnahmen zu ermöglichen und zu erleichtern. Insbesondere müssen Sie einen auftretenden Mangel umgehend melden und allgemeinverständlich erläutern, sowie ausreichenden Zugang per Fernwartung zu seiner Hardware und zur Vertragssoftware ermöglichen. Auf Anforderung und soweit vorhanden, stellen Sie uns schriftliche Mängelberichte und sonstige Daten und Protokolle bereit, die zur Analyse des Mangels geeignet sind.

7. Nicht vom Supportvertrag erfasste Leistungen übernehmen wir auf Ihre Anforderung gegen gesonderte Bezahlung. Die Berechnung erfolgt auf der Basis unserer zum Zeitpunkt der Durchführung gültigen Stundensätze.

8. Der Supportvertrag hat eine feste Dauer von 12 Monaten, innerhalb derer der Vertrag nicht ordentlich gekündigt werden kann. Das Recht zur Kündigung des Supportvertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.  Jede Kündigung bedarf ihrer Wirksamkeit der Textform. Bis zum Ablauf des Vertrages oder bei einer Vertragsverlängerung durch Sie nicht angeforderte Live-Supportleistungen verfallen. Eine Kompensation erfolgt nicht.

9. Sofern Sie den Supportvertrag wirksam kündigt und zeitlich nach dieser Beendigung einen neuen Supportvertrag abschließen möchten, ist dies nur unter der Bedingung möglich, dass Sie die Vergütung für Support, Updates und Wartung nach entrichten, die im Zeitraum zwischen Ende des ersten Supportvertrags und Beginn des zweiten Supportvertrags entstanden wären.

10. Kostenlose Zusatzsoftware, welche wir Ihnen zur Verfügung stellen, unterliegt ausdrücklich nicht dem Supportvertrag.

11. Erwerben Sie unsere Software in Form von Modulen, Plugins oder sonstigen Softwarekomponenten, welche auf ein von uns bereits erworbenes Softwareprodukt aufbaut (z.B. PointCab Origins), ist der Lizenzgeber berechtigt, den Preis des jeweiligen Wartungs- und Supportvertrages zum nächsten fälligen Abrechnungszeitraum anzupassen.


§ 12 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden nach den Regeln der auf unserer Webseite bereitgestellten “Datenschutzerklärung” behandelt. Insbesondere ist Ihnen bekannt und Sie willigen ein, dass wir benutzerbezogene Daten von Ihnen verarbeiten.

2. Erklärungen zum Datenschutz bei der Überprüfung der Gültigkeit der Nutzungsrechte an unserer Software finden Sie in unseren “Nutzungsrechten”.


§ 13 Sonstiges

1. Sofern die Parteien in laufenden Geschäftsverbindungen stehen, gelten alle Regelungen dieser Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Verträge.

2. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

3. Sie dürfen Ansprüche gegen uns nur nach unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen.

4. Das Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten sind oder von uns anerkannt wurden. Gegenforderungen Ihrerseits aus demselben Vertragsverhältnis sind von dem Aufrechnungsverbot ebenfalls ausgenommen.

5. Auf diese Regelungen findet das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) Anwendung.

6. Erfüllungsort ist der Sitz der PointCab GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

7. Die Software kann (Re-)Exportrestriktionen oder zoll- und steuerrechtlichen Restriktionen unterliegen. Sie haben für die Einhaltung aller diesbezüglichen Bestimmungen bei einer Weiterveräußerung oder sonstigen Ausfuhr Sorge zu tragen.

8. Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Bestimmungen stehenden Informationen auch über deren Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen der Datenschutzgesetze fallen.

9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahe kommt.

Wernau den 24. September 2022

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Nutzungsbedingungen für die Software der PointCab GmbH

Im Weiteren wird die PointCab GmbH auch als “wir” bzw. “uns” bezeichnet und Sie als unser Kunde bzw. Vertragspartner als “Sie”.
Alles über Kauf-, Miet- und Support-Verträge finden Sie in unseren “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Support-Inhalte sind in den “Bedingungen für Wartung und Support” jeweils für die PointCab-Software bzw. die PointCab Nebula-Software separat aufgelistet.


§ 1 Anwendungsbereich

1. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen finden auf alle durch uns hergestellte oder überlassene Software Anwendung.

2. Sie sichern zu, diese Nutzungsbedingungen vollständig zu akzeptieren. Diesen Bedingungen entgegenstehende Bedingungen Ihrerseits haben keine Gültigkeit, es sei denn, wir haben diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert.


§ 2 Nutzungsgegenstand

1. Gegenstand ist die dauerhafte bzw. zeitlich begrenzte Überlassung unserer und/oder durch uns vertriebener Softwarelösungen (im Folgenden als „Software“ bezeichnet), und die im Rahmen der geschlossenen Verträge jeweilige Einräumung der in   § 4 beschriebenen Nutzungsrechte.

2. Die Software dient der Konvertierung, Visualisierung, Be- und Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Punktwolken und/oder abgeleiteten Daten. Die einzelnen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten der Software können unserer Webseite unter pointcab-software.com entnommen werden. Die Angaben sind als Leistungsbeschreibung zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet und schriftlich bestätigt worden ist. Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.

3. Die Mindestanforderungen unserer Software an Hardware und Betriebssystem, eine Installationsanleitung und Anwendungsdokumentationen stellen wir Ihnen online zur Verfügung.


§ 3 Mitwirkungspflichten

1. Sie haben die Pflicht, die Richtigkeit, Genauigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Softwarenutzung verarbeiteten Daten und Ergebnisse regelmäßig zu überprüfen. Dies beinhaltet auch Verfahren für die Registrierung von Punktwolken, Messungen in den Punktwolken und den vorverarbeiteten Ergebnissen sowie der Überführung in Drittsoftware.

2. Es obliegt Ihnen, regelmäßige Datensicherungen nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen, sowie Soft- und Hardwareumgebung der Software fachgerecht zu pflegen und zu warten.


§ 4 Nutzungsrechte

1. Wie räumen Ihnen im Falle der Miete bzw. Subscription ein einfaches und nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung vorbehaltlich der Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein.

2. Beim Kauf wird Ihnen ein einfaches, übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung eingeräumt. Ein darüber hinausgehender Erwerb von Rechten ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden. Soweit die Software Open-Source Bestandteile enthält, gelten die Bestimmungen des Open-Source-Anbieters gesondert. Wir sichern Ihnen aber zu, dass die Open-Source-Bestandteile die bestimmungsgemäße Benutzung durch Sie nicht beeinträchtigen.

3. Dieses Nutzungsrecht ist auf die jeweils erworbene Version inklusive der während der Vertragslaufzeit erfolgten Updates und Anpassungen beschränkt.

4. Der Quellcode bleibt in unserem Eigentum. Es besteht kein entsprechender Herausgabe- oder Offenlegungsanspruch.

5. Die dauerhafte Rechteeinräumung beim Kauf oder das zeitlich befristetes Nutzungsrecht bei der Miete berechtigt Sie zur Installation und zum Betrieb der Software. Soweit keine anderslautende schriftliche Regelung zwischen uns und Ihnen getroffen wurde, beschränken sich die Nutzungsrechte an der Software auf die Nutzung durch jeweils nur einen Benutzer zur gleichen Zeit pro Lizenz. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder eines sonstigen Mehrstationen-Rechnersystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software pro Lizenz geschaffen wird.

6. Bei dauerhafter Einräumung des Nutzungsrechts im Rahmen des Kaufs ist die Weitergabe der Software an einen Dritten nur unter den Bedingungen zulässig, dass uns unverzüglich Name und Anschrift des Dritten mitgeteilt werden und der Dritte sich vor Weitergabe schriftlich gegenüber uns an die Nutzungsregeln bindet, wie sie zum Zeitpunkt der Weitergabe bestehen. Außerdem haben Sie sämtliche Ihnen überlassenen Kopien einschließlich etwaiger Sicherungskopien dem Dritten zu übergeben oder die nicht übergebenen Kopien unverzüglich zu vernichten. Im Falle der berechtigten Weitergabe des Nutzungsrechts endet Ihr Nutzungsrecht.

7. In keinem Fall haben Sie das Recht, die erworbene Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unter zu lizenzieren. Bei zeitlich beschränktem Nutzungsrecht sind Sie nicht berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten Rechte hieran einzuräumen, es gelten weiterhin die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8. Sie dürfen ausschließlich zum Zweck der Datensicherung eine Sicherungskopie der Software erstellen. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Es ist Ihnen untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering der Software zu erlangen. Reverse Engineering sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Dekompilierens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen zu gelangen.

9. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.


§ 5 Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist (Mangelbeseitigungsfrist) beträgt 1 Jahr ab Auslieferung bzw. ab Beginn der Nutzungsmöglichkeit. Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie bei Garantien gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

2. Sie haben die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und bei Vorliegen uns unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt.[1]

3. Für kostenfreie Zusatzsoftware, welche wir Ihnen zur Verfügung stellen, gilt keine Gewährleistung.

4. Für Dienste Dritter, die die PointCab GmbH anbietet, gelten ausschließlich deren Gewährleistungsbestimmungen. Etwaige Ansprüche Ihrerseits können Sie nur beim entsprechenden Dritten geltend machen. Wir werden Sie darauf hinweisen, wenn solche Dienste Dritter zum Einsatz kommen.

Sachmängel

5. Sachmängel in Computerprogrammen sind nach dem Stand der Technik nicht völlig auszuschließen. Sie nehmen hiervon Kenntnis. Ein Sachmangel der Software liegt vor, wenn

(a) die Software bei vereinbarungsgemäßem Einsatz die in der Produkt-/Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionalitäten nicht erbringt oder

(b) wenn sie sich für die vereinbarte Verwendung nicht eignet oder

(c) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung nicht eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei einer Software der gleichen Art üblich ist und die Sie nach der Art der Software erwarten können.

6. Ein Sachmangel liegt insbesondere nicht vor, wenn

(a) eine Störung durch unsachgemäße Behandlung der Software hervorgerufen wurde;

(b) die Ursache für eine Störung nicht in unserer Software liegt, sondern durch sonstige Ursachen hervorgerufen wird, die nicht in unserer Sphäre liegen (z.B. Systemabsturz, Inkompatibilität mit Drittsoftware oder Ähnlichem).

Rechtsmängel

7. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn wir die für die vertragliche Verwendung der Software erforderlichen Rechte nicht wirksam einräumen können.

Behebung von Sachmängeln

8. a) Mitgeteilte und reproduzierbare Sachmängel werden wir in angemessener Frist beheben. Wir leisten keine Gewähr für gemeldete Sachmängel, die weder reproduzierbar sind noch durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Wir sind im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese kann in unserem ausschließlichen Ermessen in zweimaliger Nachbesserung oder Ersatzlieferung bestehen.

b) Im Rahmen einer etwaigen Ersatzlieferung werden Sie gegebenenfalls den dann aktuellen Stand der Software (Updates und ggf. Upgrades) übernehmen, es sei denn dies würde zu unzumutbaren Beeinträchtigungen auf Ihrer Seite führen. Wir sind im Rahmen einer Nachbesserung berechtigt, bis zur Lieferung eines entsprechenden Updates eine vorläufige Nachbesserung dadurch zu leisten, dass wir Ihnen Möglichkeiten und Verfahren erläutern, den Sachmangel oder seine Auswirkungen zu umgehen. Dies gilt nicht, wenn die Umgehung für Sie unzumutbar ist.

c) Die Mangelbeseitigung kann auch mittels Datenfernübertragung (Remotezugriff) erfolgen.

d) Nach einer Mangelmeldung - ausschließlich per E-Mail oder telefonisch - durch Sie werden wir unverzüglich unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation, insbesondere der Ursache, Schwere und Auswirkungen des Mangels mit der Mangelbeseitigung beginnen. Er wird die Mangelmeldung in einem Ticketsystem dokumentieren. Sobald für uns erkennbar, werden wir Sie über die mögliche Ursache sowie im Nachfolgenden über den jeweiligen Status der Mangelbeseitigung informieren. Sollte eine Mangelbehebung nicht innerhalb von 2 Werktagen (Mo. bis Fr. nicht an Feiertagen in Baden-Württemberg) nach Zugang der Mangelmeldung („Wiederherstellungszeit“) möglich sein, werden wir dies Ihnen unverzüglich mitteilen. Die Messung der Einhaltung der Wiederherstellungszeit erfolgt nur innerhalb unserer allgemeinen Servicezeit. Diese ist Werktags von 9 bis 16 Uhr. Die Wiederherstellungszeit beginnt mit dem Zugang einer ordnungsgemäßen Mangelmeldung. Eine Mangelmeldung ist ordnungsgemäß, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten hinsichtlich der Beschreibung des Sachmangels und der Mangelbeseitigung hinreichend nachgekommen sind.

9. Wir genügen unserer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem wir mit einer automatischen Installationsroutine versehene mangelfreie Updates auf unserer Webseite zum Download bereit stellen und Ihnen telefonischen Support sowie online Unterstützung via Fernwartung mit Bildschirmübertragung zur Lösung etwa auftretender Probleme anbieten.

10. Tritt trotz zweimaliger Nacherfüllung keine Beseitigung des Mangels ein, sind wir zur Nachbesserung und Nachlieferung nicht willens oder in der Lage, unterbleibt diese innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehl, sind Sie bei Vorliegen wesentlicher Mängel, welche die Software als Ganzes unbrauchbar macht, berechtigt – je nachdem welche Vertragsleistungen mangelbehaftet sind, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Mietvertrag oder den Supportvertrag zu kündigen oder eine entsprechende Herabsetzung der geleisteten Vergütung (Minderung) zu verlangen und gemäß §10 Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung des Kauf- oder Mietvertrages wirkt auch für den jeweils zusammengeschlossenen Supportvertrag. Eine Kündigung des Supportvertrages lässt aber den Kauf- oder Mietvertrag unberührt. Bei nur geringfügigen Mängeln steht Ihnen kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht zu.

Behebung von Rechtsmängeln

11. a) Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt nach unserer Wahl, entweder

(i) indem wir Ihnen eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschaffen,
(ii) die schutzrechtsverletzende Software ohne bzw. nur mit für Sie akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion ändern,
(iii) die schutzrechtsverletzende Vertragssoftware ohne bzw. nur mit für Sie akzeptablen Auswirkungen auf deren Funktion gegen eine Software austauschen, deren vereinbarungsgemäße Nutzung keine Schutzrechte verletzt, oder
(iv) wir einen neuen Programmstand liefern, bei dessen vereinbarungsggemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.

b) Falls Dritte Schutzrechte gegen Sie geltend machen, haben Sie uns unverzüglich zumindest in Textform zu unterrichten. Wir werden nach eigener Wahl die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Sie dürfen von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Wir stellen Sie von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen angemessenen gesetzlichen Kosten und Schäden frei, soweit wir den Rechtsmangel zu vertreten haben und diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten Ihrerseits beruhen. Die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend.


§ 6 Haftung

1. Für Dienste Dritter, die wir anbieten, übernehmen wir keine Haftung, ausgenommen wir machen uns grober Fahrlässigkeit beim Anbieter dieser Dienste schuldig.

Solche Dienste Dritter sind unter anderem Datenspeicherung und Datensicherung im Rahmen von Cloud-Services bzw. Hostings. Etwaige Ansprüche Ihrerseits können Sie nur beim entsprechenden Dritten geltend machen. Wir werden Sie darauf hinweisen, wenn Dienste Dritter zum Einsatz kommen.

2. Die Haftung für kostenfreie Zusatzsoftware, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, ist gegenüber uns und gegenüber Dritten explizit ausgeschlossen.

3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend machen, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln unsererseits beruhen, sowie in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine uneingeschränkte Haftung des unsererseits besteht auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme des Beschaffenheits- oder Herstellungsrisikos im Sinne von § 276 BGB oder bei ausnahmsweiser schriftlicher Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gemäß § 443 BGB.

4. Die Haftung unsererseits ist im Falle leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf die Höhe unserer Haftpflichtversicherung,
und zwar wie folgt:

EUR 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden.
EUR 500.000,00 für Vermögensschäden.
EUR 250.000,00 bei Rücktritt des Kunden, für Eigenschäden bei Verlust von Dokumenten. für Kosten bei Reputationsschäden, bei Vertrauensschäden und für Kosten bei Beschädigung oder Zerstörung einer Webseite.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Lizenzgebers.

5. Im Übrigen ist die Haftung für sonstige leicht fahrlässig verursachte Schäden und wegen entgangenen Gewinns, personellen Mehraufwandes beim Kunden, Nutzungsausfall und/oder wegen Umsatzeinbußen ausgeschlossen.

6. Die Haftung für den Verlust von aufgezeichneten Daten ist ausgeschlossen, soweit sie den Schaden übersteigt, der bei einer in zeitlicher Frequenz und Sicherungsverfahren nach professionellen Maßstäben ordnungsgemäßen Datensicherung Ihrerseits entstanden wäre. Soweit wir nach Maßgabe getroffener Vereinbarungen für die Sicherung von Daten verantwortlich sein sollten, gilt vorstehender Satz nicht.

7. Eine weitergehende Haftung von uns auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

8. Soweit nach dem Vorstehenden unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertretungsorgane und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere unserer Mitarbeiter.


§ 7 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden nach den Regeln der auf unserer Webseite bereitgestellten “Datenschutzerklärung” behandelt. Insbesondere ist Ihnen bekannt und Sie willigen ein, dass wir benutzerbezogene Daten von Ihnen verarbeiten.

2. Sie erklären sich mit der Annahme der Nutzungsrechte ausdrücklich damit einverstanden, dass die Software in unregelmäßigen Abständen Kontakt zu unserem Lizenzserver aufnimmt, um die Gültigkeit der Lizenzierung zu überprüfen. Dabei werden verschiedene Daten Ihres verwendeten Computers, wie z.B. Lizenz-ID und Rechner-ID übertragen. Entsprechendes gilt bei Updates und beim Bugfixing.

3. Werden durch uns Dienste Dritter bereitgestellt, gelten auch die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Dritten. Wir werden Sie darauf hinweisen, wenn Dienste Dritter zum Einsatz kommen.


§ 8 Sonstiges
1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.

2. Auf diese Regelungen findet das deutsche Recht Anwendung.

3. Erfüllungsort ist der Sitz der PointCab GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern jede Partei Kaufmann oder juristische Person, juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahe kommt.


Wernau den 24.September 2022

[1]Bei Kauf findet § 377 HGB Anwendung.